WAS WIR AM BESTEN KÖNNEN
NICHT NUR ANWÄLTE FÜR GESUNDHEITSRECHT...
Unseren Klienten bieten wir Rechtsdienstleistungen auch im Bereich des Gesundheitsrechts, und zwar vor allem im Bereich des Schadenersatzes für Personenschäden, die durch medizinische Behandlungen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Autounfälle oder einen Dritten verursacht wurden.
Wir verschaffen alle notwendigen Unterlagen für eine erfolgreiche Geltendmachung Ihres Rechts mit Ihnen, sorgen für Gutachten von Experten, vertreten Sie sowohl bei Verhandlungen mit Krankenversicherungen, als auch bei Gerichtsverhandlungen.
Unsere Rechtsdienste gewähren wir auch Ärzten, und zwar nicht nur bei Streitigkeiten mit Krankenversicherungen, sondern auch bei Vertretung in Zivil- oder Strafverfahren.
SIND SIE IN EINE SCHWIERIGE LAGE GERATEN? ...
NICHT DER RICHTIGE BEREICH?