WAS WIR AM BESTEN KÖNNEN
NICHT NUR ANWÄLTE FÜR DSGVO...
Der 25.5.2018 wird wegen dem Inkrafttreten der DSGVO, also der Datenschutz-Grundverordnung, als ein Wendepunkt angesehen. Wussten Sie, dass Sie entsprechende Dokumente benötigen, falls Sie mit einer externen Buchhalterin, IT-Gesellschaft oder einem Anbieter von arbeitsmedizinischen Diensten zusammenarbeiten? Vergessen Sie nicht, mal die Verträge mit Ihren Kunden sowie die Geschäftsbedingungen in Ihrem E-Shop anzupassen. Und nicht zuletzt – unterschätzen Sie Ihre Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten gegenüber Ihren Mitarbeitern nicht. Haben Sie Kameras in Ihrem Gebäude, überwachen Sie PCs oder sind Ihre Firmenwagen mit GPS ausgestattet? Auch Sie werden die Pflichten ereilen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfangreiche Dienstleistungen auf dem Gebiet der DSGVO an, die vor allem in der Erarbeitung der nach dieser Verordnung obligatorischen Unterlagen und Schulung von Mitarbeitern besteht.
Auf dem Gebiet der DSGVO bieten wir vor allem folgende Dienstleistungen an:
SIND SIE IN EINE SCHWIERIGE LAGE GERATEN? ...
NICHT DER RICHTIGE BEREICH?